
| Guten Abend, heute ist Mittwoch, der 08. Februar 2012 | Aktualisiert am 10.08.2009 |
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Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen muss