Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind hervorgehoben.
Änderung der bisherigen Regelung
Die derzeitige SMV hat im Einvernehmen mit dem Schulleiter die Zahl der Verbindungslehrer auf zwei festgelegt.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Weiterhin sollen Vertretungsstunden in der Jahrgangsstufe 11 möglichst nur noch durch Lehrkräfte der jeweiligen Klasse abgehalten werden. Ferner wird den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 11 künftig gestattet, während der unterrichtsfreien Zeit, das Schulgelände zu verlassen. Die Schüler haben dafür Sorge zu tragen, dass sie pünktlich zum Beginn der anschließenden Unterrichtsstunde wieder im Klassenzimmer sind.
- Während der Mittagspause wird eine Aufsicht in der Mensa gestellt.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Die Bedeutung von Hausaufgaben für den Lernerfolg ist unumstritten. Sinn und Ziel jeder Hausaufgabe ist es, dass der im Unterricht besprochene Stoff zu Hause wiederholt, geübt und vertieft wird. Nur so können sich Kenntnisse und Fertigkeiten der Schüler kontinuierlich vermehren und vergrößern. Im Einzelfall kann die Hausaufgabe auch der Erarbeitung eines begrenzten neuen Themas dienen und so das selbstständige Arbeiten trainieren. Je besser das Wissen vernetzt, d. h. mit bereits vorhandenen Wissensstrukturen verbunden werden kann, desto erfolgreicher wird das Lernen. Leider sehen das die Schüler oft nicht ein, da Hausaufgaben immer mit einem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden sind.
- Die Lehrerschaft des Ignaz-Taschner-Gymnasiums hält es für angemessen, dass sich die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an Schultagen mit Unterrichtsschluss um 13.00 Uhr sich regelmäßig 1,5 bis 2 Stunden mit der Erledigung der Hausaufgaben und Vorbereitung auf den folgenden Schultag befassen; auch an Tagen mit Unterrichtsschluss um 15.15 Uhr sind dazu eine halbe bis eine Stunde unabdingbar. Entsprechend dem zunehmenden Alter der Schüler kann Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 eine längere Zeit zugemutet werden.
- Art und Umfang der Hausaufgabenstellung unterliegen der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft des jeweiligen Faches. In Zeiten großer Arbeitsbelastung der Schüler muss flexibel vom Fachlehrer entschieden werden, ob es in Einzelfällen möglich ist, keine Hausaufgaben zu stellen. Entscheidend ist dabei der Leistungsstand der Klasse, die Arbeitshaltung der Schüler und die Progression im Lernstoff.
- Der/die Klassenleiter/in bzw. sein/ihr Stellvertreter machen sich anhand der Einträge im Absentenheft regelmäßig ein Bild von der gegenwärtigen Belastung der jeweiligen Klasse. Sonn-und Feiertage sowie Ferien werden von Hausaufgaben freigehalten.
- Erfahrungsgemäß lässt sich die persönliche Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben und der Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichts erheblich verkürzen, wenn dem vorausgegangenen Unterricht die erforderliche Aufmerksamkeit und aktive Mitarbeit zuteil wird. Bitte helfen sie mit, Ihrem Kind dies einsichtig zu machen.
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Das Ignaz-Taschner-Gymnasium hat eine kleine
Handreichung zur selbständigen Erledigung von Hausaufgaben
mit verschiedenen Lerntechniken und Erkenntnissen
aus der Lernpsychologie zusammengestellt.
Vielleicht ist auch eine Idee dabei, die dazu hilft, dass auch Ihr Kind sagt: "Ich gehe jetzt meine Hausaufgaben machen...!"
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Es werden keine prüfungsfreien Zeiten festgelegt. Eine generelle Terminierung von prüfungsfreien Zeiten engt eine gleichmäßige Verteilung von Schulaufgaben und Stegreifarbeiten sehr stark ein. Um eine sinnvolle Nutzung aller Schultage zu ermöglichen kann auch auf mündliche Abfragen über einen längeren Zeitraum nicht verzichtet werden. Eine flexible Handhabung von Lern- und Leistungsphasen liegt im pädagogischen Ermessen der einzelnen Lehrkraft.
- Allerdings sind die ersten Unterrichtsstunden nach Ferien von schriftlichen Leistungserhebungen jeglicher Art frei zu halten und sollten der Wiederholung und Festigung des Lernstoffes dienen. Auf keinen Fall soll in der ersten Unterrichtsstunde nach den Ferien eine Schulaufgabe abgehalten werden.
- In jedem Fach sind pro Schüler in den Jahrgangsstufen 5 - 12 im Halbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu erheben.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Deutsch
In der 6. Jahrgangsstufe wird eine Deutsch-Schulaufgabe durch einen zentralen Deutsch-Test und einen schulinternen Test ersetzt. Anzahl der Schulaufgaben entsprechend GSO.
- Englisch
In Jahrgangsstufe 11 (2. Halbjahr) wird 1 großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Schulaufgabe abgehalten. Anzahl der Schulaufgaben entsprechend GSO.
- Französisch
In Jahrgangsstufe 11 (2. Halbjahr) wird 1 großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Schulaufgabe abgehalten. Anzahl der Schulaufgaben entsprechend GSO.
Jahrgangsstufe 5 - 10
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Neben den Stegreifarbeiten und fachlichen Leistungstests sind in GSO § 55 auch Kurzarbeiten (spätestens eine Woche vorher ankündigen, über maximal 10 unmittelbar vorausgehende Unterrichtsstunden, maximal 30 Minuten Bearbeitungszeit, Pflicht zur Nachschrift) und Praktikumsberichte als schriftliche Leistungsnachweise erwähnt.
- Außer den in GSO § 55 genannten kleinen schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen können viele andere Prüfungsformen praktiziert werden, die aber am Anfang des Schuljahres den Schüler klar und für das ganze Schuljahr geltend kommuniziert werden müssen. Das Schulforum ist hierbei zu hören.
- In den Fachschaften soll Einigkeit bestehen, in welchem Fach in welcher Jahrgangsstufe von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Das Zwischenzeugnis wird für alle Jahrgangsstufen beibehalten.
Jahrgangsstufe 11 und 12
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Es werden keine prüfungsfreien Zeiten festgelegt.
- Je Fach und Ausbildungsabschnitt sind nur 2 kleine Leistungsnachweise gefordert, darunter wenigstens 1 mündlicher.
Es gibt keine unangesagten schriftlichen Arbeiten mehr. Auch auf umfangreiche Kurzarbeiten wird verzichtet. Stattdessen sind angesagte „Tests“ möglich, auf die aber auch verzichtet werden kann, wenn anderweitig mindestens 2 mündliche kleine Leistungsnachweise erbracht werden. Die Schüler werden am Schuljahresanfang über das Vorgehen im Kurs informiert.
Einzelheiten zu den „Tests“:
- Tests beziehen sich auf höchstens vier unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 30 Minuten.
- Tests werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.
- Bei Versäumnis muss der Test nachgeholt werden (angesagt; gleicher Stundenumfang; im Regelfall schriftlich).
- Eine Befreiung vom Test ist nur möglich, wenn ein Schüler in der letzten Stunde vor dem Test gefehlt hat und nachweislich keine Möglichkeit hatte, den versäumten Stoff nachzulernen; in diesem Fall gibt es einen Nachtermin. Wird der Nachholtermin versäumt, muss ein Attest gebracht werden.
- An Tagen von Schulaufgaben ist kein Test möglich. Bei Terminkollision eines Tests mit einer Nachholschulaufgabe muss die Nachholschulaufgabe verschoben werden.
- Pro Schultag sind für jeden Schüler nur maximal 2 Tests zulässig. Die Summe aus Zahl der Schulaufgaben und Tests innerhalb einer Woche darf nicht mehr als 4 betragen. Es sollen nicht mehr als 2 Test pro Halbjahr pro Fach geschrieben werden.
- Die Kursleiter müssen am Schuljahresanfang den Kursen die Prüfungsformen kommunizieren. Wünschenswert ist, dass sich die Fachschaften einigen, in welcher Jahrgangsstufe von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird und dass Parallelkurse gleich verfahren.
Kolloquiumsprüfungen im Abitur in Q12
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Der erste und der zweite Prüfungsteil werden jeweils mit einer Punktzahl nach den in § 82 GSO genannten Bedingungen ermittelt und im Innenteil des Protokolls vermerkt. Aus beiden Punktzahlen wird der Mittelwert gebildet (bei n,5 wird aufgerundet).
- Im Sonderfall des Doppelfachs Geschichte/Sozialkunde soll wie folgt bewertet werden:
Teil 1: Referat im Fach Geschichte (15 Minuten): Note Nummer 1
Teil 2: Prüfungsgespräch über zwei weitere Halbjahre im Fach Geschichte (5 Minuten): Note Nummer 2
Teil 3: Prüfungsgespräch im Fach Sozialkunde (10 Minuten): Note Nummer 3
Die Gewichtung Geschichte : Sozialkunde ist damit der GSO entsprechend 2 : 1.
Die Gesprächsführung wird in allen 3 Teilen mitberücksichtigt.