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Link zur Gymnasialschulordung (GSO)

Gymnasialschulordung (GSO)





In diesem Zusammenhang weist das Direktorat auf Folgendes hin:



Änderungen September 2010

  • In der Jahrgangsstufe 10 wird der Notenausgleich wieder eingeführt (§ 63 GSO)
  • Beim Übertrittsverfahren von der 5. Klasse Hauptschule in die 5. Klasse Gymnasium gibt es Probeunterricht nur noch für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen, sonst nicht mehr  (§ 27 GSO)
  • Das Vorrücken auf Probe von der 9. in  die 10. Jahrgangsstufe wird dahingehend erleichtert, dass die Notenbindung (= 1mal Note 6 oder 2 mal Note 5 in Vorrückungsfächern) entfällt (§63 GSO)
  • Für 11/1 gilt: eine eventuelle Probezeit ist bestanden, wenn insgesamt höchsten 3 mal weniger als 5 Punkte erreicht wurden; dabei darf man in Deutsch, Mathematik und in Fremdsprachen aber nur 1 mal unterpunkten, in keinem Fall darf man weniger als 1 Punkt haben (§ 30 (5) GSO)
  • Bei einem Rücktritt aus 11/2 können besuchte Seminare in 12 weitergeführt und abgeschlossen werden (§ 67 (5) GSO)
  • Seminararbeiten in moderne Fremdsprachen sind ausnahmslos in der jeweiliger Fremdsprache zu formulieren (§ 56 GSO)
  • Wettbewerbsarbeiten können Seminararbeiten auch dann ersetzen, wenn der unmittelbare Fachbezug fehlt.  (§ 56 GSO)

 

 

Leistungsnachweise

Die Schulordnung  (vgl. § 53 GSO) unterscheidet  zwischen

  • großen Leistungsnachweisen (das sind die herkömmlichen Schulaufgaben)
  • kleinen Leistungsnachweisen (das sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, sowie mündliche und praktische Leistungen)
Die Anzahl der großen Leistungsnachweise hängt vom Fach und von der Stundenzahl des Faches in der jeweiligen Jahrgangsstufe ab.
Hier findet man eine Übersicht: Anzahl der großen Leistungsnachweise




Hausaufgaben

Zu den Hausaufgaben wurden von der Lehrerkonferenz schulinterne Regelungen getroffen. Ganz ohne Zweifel fordert das Gymnasium von den Schülerinnen und Schülern konsequentes Arbeiten in der Schule wie auch zuhause. Hausaufgaben im Umfang von eineinhalb bis zwei Stunden an Tagen ohne langen Nachmittagsunterricht sind dabei durchaus angemessen. Entsprechend dem zunehmenden Alter kann bei Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 eine längere Zeit anberaumt werden.
Eine kleine Handreichung zur selbständigen Erledigung von Hausaufgaben wurde erarbeitet.


Hier finden Sie alle von der Lehrerkonferenz schulintern zur GSO getroffenen Regelungen.

Sie sind soweit erforderlich mit dem Schulforum bzw. Elternbeirat abgestimmt.